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Filesharing-Abmahnung durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox - Dauerbrenner Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung

Seit vielen Jahren ein Dauerbrenner in unserer Kanzlei sind Filesharing-Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox . Die Abmahnungen sind auf jeden Fall ernst zu nehmen, da andernfalls noch höhere Kosten drohen. Dabei ist es wichtig richtig auf die Abmahnung zu reagieren und dabei die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Inzwischen hat sich die rechtliche Situation für Anschlussinhaber jedenfalls deutlich gebessert.

Zum Thema unser Beitrag:
Abwehr von Filesharing-Abmahnungen - bereits bei der ersten Reaktion auf eine Abmahnung dürfen keine Fehler gemacht werden

Filesharing-Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute für diverse Rechteinhaber - Dauerbrenner Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung

Seit vielen Jahren ein Dauerbrenner in unserer Kanzlei sind Filesharing-Abmahnungen durch .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute für diverse Rechteinhaber. Die Abmahnungen sind auf jeden Fall ernst zu nehmen, da andernfalls noch höhere Kosten drohen. Dabei ist es wichtig richtig auf die Abmahnung zu reagieren und dabei die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Inzwischen hat sich die rechtliche Situation für Anschlussinhaber jedenfalls deutlich gebessert.

Zum Thema unser Beitrag:
Abwehr von Filesharing-Abmahnungen - bereits bei der ersten Reaktion auf eine Abmahnung dürfen keine Fehler gemacht werden

Abmahnung für Popcorn Time Nutzer durch Waldorf Frommer - Kein Streamingdienst sondern Filesharing per BitTorrent-Protokoll

Viele Nutzer des Portals Popcorn Time erhalten derzeit eine Abmahnung von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer.

Bei Popcon Time handelt es sich, anders als viele Nutzer vermuten, nicht um einen Streaming-Dienst. Vielmehr basiert das Angebot auf dem BitTorrent-Protokoll, so dass die Sach- und Rechtslage im wesentlichen einem normalen Filesharing-Fall entspricht. Ob der Nutzer den Eindruck hat, dass es sich um einen Streaming-Dienst und nicht um ein Filesharing-Angebot handelt, ist jedenfalls für den Unterlassungsanspruch unbeachtlich.

Die Abmahnungen sind auf jeden Fall ernst zu nehmen, da andernfalls noch höhere Kosten drohen.

Dabei ist es wichtig richtig auf die Abmahnung zu reagieren und dabei die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Inzwischen hat sich die rechtliche Situation für Anschlussinhaber jedenfalls deutlich gebessert. Dies gilt auch für Nutzer von Portalen wie Popcorn Time.

Zum Thema unser Beitrag:
Abwehr von Filesharing-Abmahnungen - bereits bei der ersten Reaktion auf eine Abmahnung dürfen keine Fehler gemacht werden


Filesharing-Abmahnung durch Fareds Rechtsanwälte für diverse Rechteinhaber - Dauerbrenner Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung

Seit vielen Jahren ein Dauerbrenner in unserer Kanzlei sind Filesharing-Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbh für diverse Rechteinhaber. Die Abmahnungen sind auf jeden Fall ernst zu nehmen, da andernfalls noch höhere Kosten drohen. Dabei ist es wichtig richtig auf die Abmahnung zu reagieren und dabei die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Inzwischen hat sich die rechtliche Situation für Anschlussinhaber jedenfalls deutlich gebessert.

Zum Thema unser Beitrag:
Abwehr von Filesharing-Abmahnungen - bereits bei der ersten Reaktion auf eine Abmahnung dürfen keine Fehler gemacht werden

Filesharing-Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH - Dauerbrenner Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung

Seit vielen Jahren ein Dauerbrenner in unserer Kanzlei sind Filesharing-Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH . Die Abmahnungen sind auf jeden Fall ernst zu nehmen, da andernfalls noch höhere Kosten drohen. Dabei ist es wichtig richtig auf die Abmahnung zu reagieren und dabei die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Inzwischen hat sich die rechtliche Situation für Anschlussinhaber jedenfalls deutlich gebessert.

Zum Thema unser Beitrag:
Abwehr von Filesharing-Abmahnungen - bereits bei der ersten Reaktion auf eine Abmahnung dürfen keine Fehler gemacht werden


Abwehr von Filesharing-Abmahnungen - bereits bei der ersten Reaktion auf eine Abmahnung dürfen keine Fehler gemacht werden

Die aktuelle Rechtsprechung in Filesharing-Angelegenheiten des BGH ( siehe z.B. BGH konkretisiert Filesharing-Rechtsprechung zur Haftung für Minderjährige, Schadensersatz und Schadenshöhe - 200 EURO pro Musiktitel ) sowie der Amtsgerichte und Landgerichte belegt abermals, dass die erfolgreiche Abwehr von Filesharing-Abmahnungen voraussetzt, dass bereits bei der ersten Reaktion sorgfältig gearbeitet und die etwaige Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren vorbereitet wird. Dabei sind die Besonderheiten und Rechtsansichten des jeweils zuständigen Gerichts zu beachten, da nach wie vor recht unterschiedliche Maßstäbe bei der Darlegungs- und Beweislast angelegt werden.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass sich Mandanten zu spät rechtlich fundiert beraten lassen. Mitunter werden rechtlich abenteuerliche Vorschläge von Internetseiten, Hotlines etc. übernommen. Dies erschwert später die Rechtsverteidigung ganz erheblich oder macht diese fast unmöglich. Gleiches gilt, wenn sich der Abgemahnte telefonisch oder schriftlich direkt an die Abmahnkanzlei wendet und Dinge einräumt oder vorträgt, die sich später nachteilig auf die Darlegungs- und Beweislast auswirken.

Nach wie vor stellen wir - jedenfalls in den von uns betreuten rechtlichen Auseinandersetzungen - fest, dass nach entsprechender außergerichtlicher anwaltlicher Vertretung in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle keine gerichtlichen Schritte durch die Abmahner eingeleitet werden, auch wenn weder Schadensersatz noch Abmahnkosten gezahlt werden.