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LG Offenburg: Irreführende Werbung einer Fleischerei mit "Nach traditioneller Metzgerkunst" wenn nicht alle Fleisch- und Wurstspezialitäten im Produktionsbetrieb handwerklich hergestellt worden

LG Offenburg
Urteil vom 15.09.2017
5 O 54/16 KfH


Das LG Offenburg hat entschieden, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn eine Fleischerei mit dem Slogan "Nach traditioneller Metzgerkunst" wirbt und nicht alle Fleisch- und Wurstspezialitäten im Produktionsbetrieb handwerklich hergestellt wurden.