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BGH: Eine Marktbeherrschende Stellungen liegt vor, wenn ein Unternehmen auf einem vorgelagerten Markt einen wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt verhindern kann

BGH
Urteil vom 03.03.2009
Reisestellenkarte
EG Art. 82

Leitsätze des BGH:


a) Im Anwendungsbereich des Art. 82 EG reicht es für die Annahme einer marktbeherrschenden Stellung aus, dass ein Unternehmen aufgrund seiner Stellung auf einem vorgelagerten Markt einen wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt verhindern kann.

b) Haben mehrere Unternehmen aufgrund ihrer Stellung auf einem vorgelagerten Markt neben- und unabhängig voneinander die Möglichkeit, wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt zu verhindern, kann jedes von ihnen marktbeherrschend i.S. des Art. 82 EG sein.

BGH, Urteil vom 3. März 2009 - KZR 82/07 - OLG Düsseldorf
LG Köln

Volltext der Entscheidung finden Sie hier: