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Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter - FSM: Erster Tätigkeitsbericht zur Selbstregulierung nach NetzDG

Die FSM hat den ersten Tätigkeitsbericht zur Selbstregulierung nach dem NetzDG veröffentlicht.

Rechtsanwalt Marcus Beckmann ist Mitglied des NetzDG-Prüfungsausschusses der FSM.

Die Pressemittelung der FSM:

"SELBSTREGULIERUNG NACH NETZDG - FSM veröffentlicht ersten Tätigkeitsbericht

Berlin, 23. April 2021. Als erste und bislang einzige vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nahm die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) im März 2020 ihre Tätigkeit auf und blickt im heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht positiv auf ein spannendes erstes Jahr zurück.

Insgesamt wurden 23 Fälle von den Anbietern sozialer Netzwerke an die FSM übermittelt, über die ein externes sachverständiges Expertengremium, der NetzDG-Prüfausschuss, entschied. Acht der insgesamt 23 Beschwerden wurden von den NetzDG-Prüfausschüssen als rechtswidrig bewertet und die entsprechenden Inhalte daraufhin entfernt. Hauptsächlich wurde dabei der mögliche Straftatbestand der Beleidigung § 185 StGB geprüft.

Rechtsfragen aus der Mitte der Gesellschaft
Die Prüferinnen und Prüfer setzten sich mit kontrovers diskutierten juristischen Fragestellungen auseinander, die nicht zuletzt auch durch die fortdauernde Corona-Pandemie bestimmt wurden. So ging es neben der Frage der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen auf sog. „Querdenker-Demos“ auch um die öffentliche Aufforderung zur Maskenverweigerung und ob dies die Voraussetzungen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten im Sinne des § 111 StGB erfüllt.

Martin Drechsler, FSM-Geschäftsführer:
„Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass soziale Netzwerke mit Sachverhalten konfrontiert sind, die sich nicht mit einem Blick in einen juristischen Standardkommentar lösen lassen. Mit der Expertise unserer unabhängigen Prüferinnen und Prüfer können wir nun einen wichtigen Beitrag dazu leisten, auch komplexe und umstrittene Rechtsfragen zu beantworten und die Plattformen mit Blick auf vergleichbare Situationen zu unterstützen.“

Lesen Sie hier den vollständigen Bericht.

FSM-Prüfgremium entscheidet in schwierigen Fällen über Rechtswidrigkeit des gemeldeten Inhalts
Das bereits seit vielen Jahren im Jugendmedienschutz etablierte System der Regulierten Selbstregulierung ist in einem ähnlichen System auch im NetzDG vorgesehen. So können Plattformen seit 2020 Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und damit schwer juristisch zu bewerten sind, an ein unabhängiges externes Expertengremium einer Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung weitergeben, das über die Rechtswidrigkeit des gemeldeten Inhalts entscheidet. Nutzen die Anbieter diese Option, so sind sie an diese Entscheidungen gebunden und müssen die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Von der Möglichkeit der erneuten Prüfung als Form des Widerspruchs gegen die Entscheidungen der FSM-Prüfausschüsse wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

Die Entscheidungen der Prüfausschüsse veröffentlicht die FSM auf ihrer Website.

Über die FSM
Die FSM ist seit 2005 eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Online-Medien engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz – insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online- Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM."