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OLG Saarbrücken: Verstoß einer Gaststätte gegen das Nichtraucherschutzgesetz ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

OLG Saarbrücken
Urteil vom 07.03.2018
1 U 17/17


Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass der Verstoß einer Gaststätte gegen das Nichtraucherschutzgesetz ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß darstellt.

Bei den Vorschriften der § 2 Abs. 1 Nr. 7, § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2 des Saarländischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRauchSchG SL) handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a UWG.

Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW vom Landtag verabschiedet - Raucherkneipen und Raucherclubs zukünftig verboten

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)" verabschiedet.

Aus der Pressemitteilung des Landtages:

"Nach den beschlossenen Änderungen ist das Rauchen in Gasstätten grundsätzlich verboten, einzige Ausnahme sind private Feiern. Ein weiteres Verbot betrifft zum Beispiel das Rauchen auf Kinderspielplätzen."

Die Änderungen sollen am 01.05.2012 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf nebst Begründung im Volltext