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Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) tritt am 10.12.2015 in Kraft - Anpassung an EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt somit am 10.12.2015 in Kraft.

Das Gesetz soll das UWG weiter an die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) anpassen. Paragrafenfolge und Begriffe werden weiter an die UGP-Richtlinie angenähert. Der Gesetzgeber hat aber keine wesentlichen materiell-rechtlichen Änderungen beabsichtigt. Auch bislang war und wurde das UWG richtlinienkonform ausgelegt. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass sich in der Rechtsprechung gewisse Nuancen ändern werden.

NRW: Verschärfung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vom Kabinett beschlossen

Das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern wird in NRW verschärft. Dies hat das Kabinett heute beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sind gemäß der Pressemitteilung des Landesregierung:


Verbesserter Schutz für Kinder und Jugendliche (beispielsweise durch ein Rauchverbot an Schulen auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen sowie ein Rauchverbot für ausgewiesene Kinderspielplätze)

Uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten.

Aufhebung der Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs.

Ausschluss der Errichtung von Raucherräumen in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Erweiterung der Obergrenze des Bußgeldrahmens von bisher maximal 1000 Euro auf künftig maximal 2.500 Euro (um wiederholte oder schwere Verstöße z.B. von Organisatoren von Großveranstaltungen oder Gastronomen empfindlicher sanktionieren zu können - Bußgeldrahmen beginnt bei 5 Euro).

Telekommunikationsgesetz (TKG): Änderungen heute am 10.05.2012 in Kraft getreten

Die Änderungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) sind heute am 10.05.2012 in Kraft getreten.

Telekommunikationsgesetz (TKG) in der seit dem 10.05.2012 gültigen Fassung

Aus der Pressemitteilung des BMJ:

"Die TKG-Novelle - ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung - schafft zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze und erleichtert den Netzausbau.

Das Gesetz modernisiert und verbessert gleichzeitig auch die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz. Zu den zahlreichen Verbesserungen für Verbraucher zählen u.a. ein reibungsloser Anbieterwechsel, eine bessere Kostenkontrolle, eine vertragsunabhängige Mitnahme von Mobilfunkrufnummern sowie die Möglichkeit, die Bezahlfunktion beim Handy zu sperren.

Telefonische Warteschleifen werden künftig bei Sonderrufnummern kostenlos sein. Diese Neuregelung wird mit einer Übergangsgfrist von drei Monaten bzw. einem Jahr in Kraft treten.

Die mit dem Gesetz eingeführte Verpflichtung von alternativen Netzbetreibern (Call by Call), den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen, wird - aufgrund der erforderlichen technischen Umstellungsmaßnahmen - nach dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erst am 1. August 2012 in Kraft treten."