LG Hannover: Wettbewerbswidrige Werbung mit einem Gütesiegel, welches nicht von einer neutralen Stelle stammt - WebRobin
LG Hannover
Urteil vom 30.08.2001
25 O 3590/01
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Das LG Hannover hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn mit einem Gütesiegel geworben wird, welches nicht von einer neutralen Stelle stammt und nicht nach objektiven Kriterien vergeben wird.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 30.08.2001
25 O 3590/01
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Das LG Hannover hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn mit einem Gütesiegel geworben wird, welches nicht von einer neutralen Stelle stammt und nicht nach objektiven Kriterien vergeben wird.
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