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OLG Schleswig: Werbung mit "Schlank im Schlaf" für ein Eiweiß-Brot ist irreführend und wettbewerbswidrig

OLG Schleswig
Beschluss vom 21.06.2012
6 W 1/12


Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung mit dem Slogan "Schlank im Schlaf" für ein Eiweiß-Brot eine wettbewerbswidrige Irreführung ist, da das Brot nicht selbst zur Gewichtsabnahme führt. Viele Bäckereien bitten inzwischen Eiweiß-Brote an, die häufig auch als "Abend-Brot" bezeichnet werden.