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Rechtsausschuss des deutschen Bundestages: Neue Regelung zum Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften verabschiedet

Wie einer Pressemitteilung des Rechtsausschusses des deutsche Bundestages zu entnehmen ist, hat dieser die aufgrund der EuGH-Rechtsprechung zum Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften erneut notwendig gewordenen Neuregelung der Vorschriften zum Wertersatz beim Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften verabschiedet. Insbesondere werden die Rechte des Verkäufers auf Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts eingeschränkt. Es wird natürlich auch (wieder einmal) ein neues Muster für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung geben, die von Shopbetreibern und Anbietern passend mit Inkrafttreten des Gesetzes verwendet werden muss. Es ist noch nicht abschließend bekannt, wann die Änderungen in Kraft treten.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge Sie hier.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:

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