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Elektronisches Bundesgesetzblatt zur Online-Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen geplant - Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens vorgelegt. Dieser sieht die Einführung eines elektronischen Bundesgesetzblatts zur Online-Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vor.

Aus dem Regierungsentwurf:

Während bereits heute in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie auf Ebene der Europäischen Union die amtliche elektronische Verkündung praktiziert wird, erfolgt die amtliche Verkündung von Gesetzen und einem Teil der Rechtsverordnungen auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt. Der Bundesanzeiger erscheint bereits seit dem 1. April 2012 ausschließlich elektronisch. Mit diesem Gesetz soll nunmehr die amtliche elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts eingeführt werden. Diese bietet gegenüber der papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Sie beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang zum Bundesgesetzblatt und spart Ressourcen.

Das Bundesgesetzblatt ist das ausschließliche Verkündungsorgan für die Gesetze des Bundes. Die Verkündung von Rechtsverordnungen des Bundes kann dagegen bislang auch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts entfällt das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im
elektronischen Bundesanzeiger. Das Gesetz sieht deswegen vor, dass alle Rechtsverordnungen des Bundes künftig im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Ziele des Gesetzes sind die Konsolidierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Verkündung von Rechtsverordnungen und über amtliche Bekanntmachungen sowie ihre zeitgemäße Ausgestaltung.

B. Lösung
Das Bundesgesetzblatt wird künftig ausschließlich elektronisch auf einer neuen Verkündungsplattform im Internet ausgegeben und wird das ausschließliche Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Die Regelungen des geltenden Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes und des geltenden Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben, die mit diesem Änderungsgesetz außer Kraft gesetzt werden, werden mit den neuen Regelungen zur elektronischen Gesetzesverkündung in einem neuen Stammgesetz, dem Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz, zusammengeführt. Dieses Änderungsgesetz steht unter dem Vorbehalt, dass in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes die verfassungsrechtliche Grundlage zur Modernisierung des Verkündungswesens geschaffen wird.