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BMI: Entwurf des Open-Data-Gesetzes von Bundesregierung beschlossen - Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes

Der Entwurf des Open-Data-Gesetzes wurde von der Bundesregierung beschlossen:

Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes

Die Pressemitteilung des BMI:

Da­ten als Roh­stoff der Zu­kunft - Neues Gesetz soll Zugang zu öffentlich finanzierten Daten verbessern

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes, sog. Open-Data-Gesetz, beschlossen.

Mit der unentgeltlichen Bereitstellung offener Daten durch Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung erfüllt die Bundesregierung eine Forderung aus der Digitalen Agenda der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Daten zu verbessern.

"In Zeiten der Digitalisierung sind offene Daten eine sehr wertvolle Ressource. Transparenz und Offenheit im digitalen Bereich ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Teilhabe und eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden mit der Zivilgesellschaft. Die Daten werden in unbearbeiteter Form, maschinenlesbar ohne Zugangsbeschränkung bereitgestellt und können von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden - soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen", erklärt Bundesinnenminister de Maizière.

"Zwar stellt die Verwaltung bereits heute eine Vielzahl von Daten bereit, mit dem Gesetzentwurf wird die Veröffentlichung nun aber zum Regelfall. Damit sollen der Wirtschaft neue Geschäftsmodelle eröffnet werden. Wir wollen Impulse geben und Innovationen bieten. Davon profitieren dann vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger, wenn beispielsweise mit Verkehrs-, Wetter- oder Geodaten Apps oder Internetangebote geschaffen werden, die im täglichen Leben oder im Umgang mit der Verwaltung für Erleichterungen sorgen", so de Maizière weiter.

Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung für Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Um dem Anspruch auf eine Vorreiterrolle Deutschlands gerecht zu werden, orientiert sich die Regelung dabei an international anerkannten Open-Data-Prinzipien, wie beispielsweise der Internationalen Open-Data-Charta. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass unter anderem der Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheitsbelange berücksichtig werden.