BGH: Ein Kündigungsbutton nach § 312k BGB ist auch dann erforderlich wenn der Kunde ein einmaliges Entgelt zahlt und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet
BGH
Urteil vom 22.05.2025
I ZR 161/24
Kündigungsschaltfläche
BGB § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
Der BGH hat entschieden, dass ein Kündigungsbutton nach § 312k BGB auch dann erforderlich ist, wenn der Kunde ein einmaliges Entgelt zahlt und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.
Leitsatz des BGH:
Hat der Unternehmer dem Verbraucher ermöglicht, über eine Internetseite einen Vertrag über die wiederkehrende Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zu schließen, so muss er auf der Internetseite eine Kündigungsschaltfläche auch dann bereitstellen, wenn der Verbraucher für die vertraglichen Leistungen des Unternehmers ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.
BGH, Urteil vom 22. Mai 2025 - I ZR 161/24 - OLG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 22.05.2025
I ZR 161/24
Kündigungsschaltfläche
BGB § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
Der BGH hat entschieden, dass ein Kündigungsbutton nach § 312k BGB auch dann erforderlich ist, wenn der Kunde ein einmaliges Entgelt zahlt und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.
Leitsatz des BGH:
Hat der Unternehmer dem Verbraucher ermöglicht, über eine Internetseite einen Vertrag über die wiederkehrende Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zu schließen, so muss er auf der Internetseite eine Kündigungsschaltfläche auch dann bereitstellen, wenn der Verbraucher für die vertraglichen Leistungen des Unternehmers ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.
BGH, Urteil vom 22. Mai 2025 - I ZR 161/24 - OLG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: