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LG Stuttgart: ADAC darf in Fachzeitschrift mit Abbildungen von Feuerwehrautos, Krankenwagen und Polizeiautos werben

LG Stuttgart
Urteil vom 25.09.2014
11 O 150/14


Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der ADAC in einer Fachzeitschrift mit Abbildungen von Feuerwehrautos, Krankenwagen und Polizeiautos werben darf. Jedenfalls in einer Fachzeitschrift sei den Lesern klar, dass der ADAC keine Leistungen erbringt, die mit denen der ebenfalls abgebildeten Fahrzeuge vergleichbar sind. Es liegt - so die Ansicht des LG Stuttgart - keine wettbewerbswidrige Irreführung vor.