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OLG Karlsruhe: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Hotelbezeichnung "Park Hotel", wenn die Umgebung keinen parkähnlichen Charakter aufweist

OLG Karlsruhe
Urteil vom 05.03.2012
6 U 189/10
Park Hotel


Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Hotel unter der Bezeichnng "Park Hotel" firmiert und sich das Hotel nicht in einem Park oder einer parkähnlichen Umgebung befindet.