EuG: EU-Staaten dürfen Exklusivermarktung der Fußball-WM und EM über PayTV verbieten
EuG
Urteil vom 18.07.2013
C-201/11 P, C-204/11 P und C-205/11 P
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) hat entscheiden, dass die EU-Staaten die Exklusivermarktung der Fußball-WM und EM über PayTV verbieten können. Der EuG wies entsprechende Rechtsmittel der UEFA und der FIFA zurück. Somit sind Regelungen die eine Ausstrahlung im Free-TV vorsehen rechtlich nicht zu beanstanden.
Aus der Pressemitteilung des EuG:
"Die Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit gestattet jedem Mitgliedstaat, die Exklusivübertragung von Ereignissen, denen er eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beimisst, zu verbieten, wenn eine solche Übertragung einem bedeutenden Teil der Öffentlichkeit die Möglichkeit nähme, diese Ereignisse in einer frei zugänglichen Fernsehsendung zu verfolgen."
Die Pressemitteilung des EuG mit Links zu den Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
Kleine Anmerkung am Rande: Es handelt sich nicht um Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sondern um Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuG). Dies wird von vielen Nachrichtenseiten falsch berichtet.
Urteil vom 18.07.2013
C-201/11 P, C-204/11 P und C-205/11 P
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) hat entscheiden, dass die EU-Staaten die Exklusivermarktung der Fußball-WM und EM über PayTV verbieten können. Der EuG wies entsprechende Rechtsmittel der UEFA und der FIFA zurück. Somit sind Regelungen die eine Ausstrahlung im Free-TV vorsehen rechtlich nicht zu beanstanden.
Aus der Pressemitteilung des EuG:
"Die Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit gestattet jedem Mitgliedstaat, die Exklusivübertragung von Ereignissen, denen er eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beimisst, zu verbieten, wenn eine solche Übertragung einem bedeutenden Teil der Öffentlichkeit die Möglichkeit nähme, diese Ereignisse in einer frei zugänglichen Fernsehsendung zu verfolgen."
Die Pressemitteilung des EuG mit Links zu den Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
Kleine Anmerkung am Rande: Es handelt sich nicht um Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sondern um Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuG). Dies wird von vielen Nachrichtenseiten falsch berichtet.