BGH: Klausel in AGB eines Mobilfunkanbieters welche die Angabe eines persönlichen Kennworts zur Sperrung einer SIM-Karte zwingend vorsieht ist unwirksam
BGH
Urteil vom 23.10.2025
III ZR 147/24
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, welche die Angabe eines persönlichen Kennworts zur Sperrung einer SIM-Karte zwingend vorsieht, unwirksam ist.
Leitsatz des BGH:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der seine Mobilfunkkunden die missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM unter zwingender Angabe eines persönlichen Kennworts zwecks Sperrung der SIM mitzuteilen haben, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
BGH, Urteil vom 23. Oktober 2025 - III ZR 147/24 - OLG Frankfurt a.M.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 23.10.2025
III ZR 147/24
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, welche die Angabe eines persönlichen Kennworts zur Sperrung einer SIM-Karte zwingend vorsieht, unwirksam ist.
Leitsatz des BGH:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der seine Mobilfunkkunden die missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM unter zwingender Angabe eines persönlichen Kennworts zwecks Sperrung der SIM mitzuteilen haben, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
BGH, Urteil vom 23. Oktober 2025 - III ZR 147/24 - OLG Frankfurt a.M.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: