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OLG Frankfurt: Verpackung von Werbematerial in Plastikfolie oder Plastiktüten ist keine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG

OLG Frankfurt
Urteil vom 09.12.2011
25 U 106/11


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verpackung von Werbung in Plastikfolie oder Plastiktüten als solches keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 UWG darstellt.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 UWG lagen nicht vor. Die angesprochenen Verbraucher wenden sich nicht gegen Werbung als solche, sondern nur gegen die spezielle Verpackung, die umgangssprachlich als „Plastiktüte“ bezeichnet werden könnte.
[...]
Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 UWG lagen nicht vor. Die angesprochenen Verbraucher wenden sich nicht gegen Werbung als solche, sondern nur gegen die spezielle Verpackung, die umgangssprachlich als „Plastiktüte“ bezeichnet werden könnte.
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Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: