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Europäisches Parlament verabschiedet Portabilitätsverordnung - Streaming im Ausland nach dem Wohnsitzprinzip ohne Geoblocking

Das Europäische Parlament hat die Portabilitätsverordnung verabschiedet.

Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments:

Online-Filme und -Fernsehen im Ausland schauen

EU-Bürger mit Abonnements für Online-Filme und -Fernsehen können bald auch bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern auf diese Inhalte zugreifen.

Zugriff auf abonnierte Online-Inhalte bei Aufenthalten in anderen EU-Ländern

Überprüfungen des ständigen Wohnsitzes des Nutzers, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes

EU-Bürger, die ein anderes EU-Land besuchen, werden dort oft daran gehindert, auf Online-Inhalte wie Filme, Fernsehserien, Musik, Spiele oder Sportveranstaltungen zuzugreifen, für die sie in ihrem Heimatland Abonnementgebühren bezahlen.

Die am Donnerstag verabschiedete neue Regelung, die bereits im Februar 2017 informell mit den Verhandlungsführern des Rates vereinbart wurde, wird diese Beschränkungen beseitigen, sodass EU-Bürger bald auch bei Ferien-, Studien- oder Geschäftsaufenthalten im EU-Ausland Online-Dienste wie Netflix, HBO Go, Amazon Prime, Spotify oder Deezer nutzen können.

Die neuen Regeln wurden mit 586 Stimmen angenommen, bei 34 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen.

Wohnsitzüberprüfungen und Datenschutz

Dienstleister für Online-Inhalte können „wirksame und zumutbare“ Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob der Abonnent nicht dauerhaft in ein anderes EU-Land umgezogen ist, da sich die erforderlichen Urheberrechtslizenzen von Land zu Land unterscheiden können. Eine Liste zulässiger Methoden umfasst Überprüfungen von Personalausweisen, Zahlungsdetails, öffentlich verfügbaren Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen. Die Dienstleister müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verhältnismäßig ist und Schutzvorkehrungen einrichten, insbesondere für Überprüfungen von IP-Adressen.

Die neuen Regeln werden nur für kostenpflichtige Dienste gelten. Aber auch Anbieter kostenloser Dienstleistungen können ihre Inhalte EU-weit übertragbar machen, sofern sie die Vorschriften bezüglich der Wohnsitzüberprüfungen einhalten.

Zitat

„Die europäischen Bürger haben lange auf diese Regeln gewartet, die einen Schritt zu einem gemeinsamen digitalen Markt darstellen. Die neuen Vorschriften erhöhen die Mobilität und bieten den Nutzern europäischer Online-Inhalte Portabilität, ohne das Urheberrecht zu zu verletzen”, sagte der Berichterstatter Jean-Marie Cavada (ALDE, FR).

Die nächsten Schritte

Der Gesetzesentwurf muss noch formell vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung haben die Mitgliedstaaten 9 Monate Zeit, um die neuen Regeln zur Anwendung zu bringen.

Hintergrundinformationen

Einer Umfrage der EU-Kommission zufolge haben im Jahr 2016 64% der Europäer das Internet genutzt, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik herunterzuladen. In Deutschland waren es sogar rund 70%. Viele von ihnen erwarten, dies auch während ihrer Reisen in der EU tun zu können. Die Zahlen werden voraussichtlich steigen, da EU-Bürger mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren am 15. Juni 2017 weniger zahlen werden, um auch in anderen EU-Ländern über ihre Mobilgeräte auf das Internet zuzugreifen.