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OLG Düsseldorf: Apotheke darf mit Erstattung der Praxisgebühr werben - „Holen Sie sich Ihre Praxisgebühr zurück“

OLG Düsseldorf
Urteil vom 18.10.2011
I-20 U 36/11
Holen Sie sich Ihre Praxisgebühr zurück


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Apotheke darf mit Erstattung der Praxisgebühr werben darf. Die Apotheke hatte mit dem Slogan „Holen Sie sich Ihre Praxisgebühr zurück“ geworben und den Kunden die Möglichkeit eröffnet, die Praxisgebühr mit dem aktuellen Einkauf zu verrechnen oder einen Einkaufsgutschein zu erhalten.