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LG Frankfurt: Wettbewerbsverstoß durch Verwendung der Begriffe "Premium Rechtsanwälte" und "Premium Fachanwälte" in einem Anwaltssuchportal sowie durch entsprechende Domains

LG Frankfurt
Urteil vom 18.10.2012
2-03 O 24/12

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Verwendung der Begriffe "Premium Rechtsanwälte" und "Premium Fachanwälte" in einem Anwaltssuchportal wettbewerbswidrig ist. Auch die Nutzung entsprechender Domains ist unzulässig.