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BGH: Nachzahlungspflicht bei Prepaid-Mobilfunkverträgen für nachträglich abgerechnete Roamingverbindungen und Premiumdienste bei vorheriger Belehrung - Negativsaldoklausel

BGH
Urteil vom 09.10.2014
III ZR 33/14
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2


Der BGH hat entschieden, dass auch bei Prepaid-Mobilfunkverträgen eine Nachschusspflicht des Kunden für aus technischen Gründen verspätet abgerechnete Roamingverbindungen und Verbindungen zu Premiumdiensten bestehen kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Handynutzer deutlich und unmissverständlich über die Rechtslage informiert wird.

Leitsatz des BGH:

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über vorausbezahlte Mobilfunkleistungen ("prepaid"-Vertrag), in der geregelt ist, dass bei Roamingverbindungen, bei Verbindungen zu Premiumdiensten sowie bei über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommenen Mehrwertdiensten die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können, so dass aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen kann, den dieser auszugleichen hat, ist wirksam, sofern diese Rechtslage klar und unmissverständlich
verdeutlicht wird.

BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - III ZR 33/14 - OLG Frankfurt am Main - LG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



LG Hamburg: Fehlender Tarifhinweis gemäß § 66a TKG wettbewerbswidrig - Verpflichtung zur Angabe zusätzlicher Kosten bei ISDN-Kanalbündelung (Multilink)

Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 19.10.2007 - 407 O 277/07 entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, Mehrwertdienste (hier eine 01805er-Nummer) anzubieten bzw. zu bewerben, ohne diese gemäß § 66a TKG mit einer Preisangabe zu versehen. Bietet ein Schmalband-Provider bei ISDN-Tarifen auch die Möglichkeit der Kanalbündelung (Multilink) an, so ist dieser zudem verpflichtet auf die zusätzlichen Kosten für die weitere Verbindung hinzuweisen. Der Director einer Limited haftet dabei auch persönlich als Mitstörer für Wettbewerbsverletzungen der Limited. Entscheidungsgründe enthält die einstweilige Verfügung nicht.

LG Hamburg, Beschluss vom 19.10.2007 - 407 O 277/07

Einen Überblick über die seit dem 01.09.2007 geltende Rechtslage: § 66a TKG: Preisangaben bei Mehrwertdiensten, Premium-Diensten etc.

Die Entscheidung finden Sie hier:



"LG Hamburg: Fehlender Tarifhinweis gemäß § 66a TKG wettbewerbswidrig - Verpflichtung zur Angabe zusätzlicher Kosten bei ISDN-Kanalbündelung (Multilink)" vollständig lesen