LG München: Falsche Ortsangabe im Google Places Profil durch ein Unternehmen ist wettbewerbswidrig
LG München
Beschluss vom 22.03.2011
17 HK O 5636/11
Google Places
Das LG München hat entschieden, dass falsche Angaben zum Unternehmenssitz im Google Places Profil durch ein Unternehmen wettbewerbswidrig ist. Die Entscheidung lässt sich natürlich auch auf Profile in anderen Internetangeboten (Preisvergleichsdienste, Unternehmensverzeichnisse, Facebook, Xing, Twitter & Co) übertragen. Unternehmen sollten darauf achten, dass die Daten in allen Verzeichnissen stets aktuell sind. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass ein Unternehmen auch dokumentiert, wo die eigenen Daten hinterlegt sind.
Beschluss vom 22.03.2011
17 HK O 5636/11
Google Places
Das LG München hat entschieden, dass falsche Angaben zum Unternehmenssitz im Google Places Profil durch ein Unternehmen wettbewerbswidrig ist. Die Entscheidung lässt sich natürlich auch auf Profile in anderen Internetangeboten (Preisvergleichsdienste, Unternehmensverzeichnisse, Facebook, Xing, Twitter & Co) übertragen. Unternehmen sollten darauf achten, dass die Daten in allen Verzeichnissen stets aktuell sind. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass ein Unternehmen auch dokumentiert, wo die eigenen Daten hinterlegt sind.