BGH: Schadensersatzanspruch des Netzbetreibers wenn Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht
BGH
Urteil vom 0805.2018
VI ZR 295/17
BGB § 252, § 823 Abs. 1; EnWG § 21a; ARegV § 18, § 19, § 20
Der BGH hat entschieden, dass ein Netzbetreiber Schadensersatzanspruch verlangen kann, wenn die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht.
Leitsatz des BGH:
Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und - in der Folge - zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt ("Qualitätselement-Schaden").
BGH, Urteil vom 8. Mai 2018 - VI ZR 295/17 - LG München I - AG München
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 0805.2018
VI ZR 295/17
BGB § 252, § 823 Abs. 1; EnWG § 21a; ARegV § 18, § 19, § 20
Der BGH hat entschieden, dass ein Netzbetreiber Schadensersatzanspruch verlangen kann, wenn die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht.
Leitsatz des BGH:
Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und - in der Folge - zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt ("Qualitätselement-Schaden").
BGH, Urteil vom 8. Mai 2018 - VI ZR 295/17 - LG München I - AG München
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