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Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW vom Landtag verabschiedet - Raucherkneipen und Raucherclubs zukünftig verboten

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)" verabschiedet.

Aus der Pressemitteilung des Landtages:

"Nach den beschlossenen Änderungen ist das Rauchen in Gasstätten grundsätzlich verboten, einzige Ausnahme sind private Feiern. Ein weiteres Verbot betrifft zum Beispiel das Rauchen auf Kinderspielplätzen."

Die Änderungen sollen am 01.05.2012 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf nebst Begründung im Volltext

NRW: Verschärfung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vom Kabinett beschlossen

Das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern wird in NRW verschärft. Dies hat das Kabinett heute beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sind gemäß der Pressemitteilung des Landesregierung:


Verbesserter Schutz für Kinder und Jugendliche (beispielsweise durch ein Rauchverbot an Schulen auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen sowie ein Rauchverbot für ausgewiesene Kinderspielplätze)

Uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten.

Aufhebung der Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs.

Ausschluss der Errichtung von Raucherräumen in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Erweiterung der Obergrenze des Bußgeldrahmens von bisher maximal 1000 Euro auf künftig maximal 2.500 Euro (um wiederholte oder schwere Verstöße z.B. von Organisatoren von Großveranstaltungen oder Gastronomen empfindlicher sanktionieren zu können - Bußgeldrahmen beginnt bei 5 Euro).