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OLG München: Wettbewerbswidrige Irreführung wenn Bonbons aus Österreich mit bayerisch gestalteter Verpackung angeboten werden

OLG München
Urteil vom 15.02.2018
29 U 1034/17


Das OLG München hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn in Österreich hergestellte Bonbons mit einer bayerisch gestalteten Verpackung (Rautenmuster in Verbindung mit "Alpenbauer"-Schriftzug und Abbildung der Bergkette) angeboten werden. Insofern liegt - so das Gericht - eine Irreführung über die angebliche bayerische Herkunft vor.