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OLG Bamberg: Rabatte und Skonti von Arzneimittelgroßhändlern sind bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nach § 2 Abs. 1 AMPreisVO nur bis zur festgelegten Obergrenze von 3,15 Prozent zulässig

OLG Bamberg
Urteil vom 29.06.2016
3 U 216/15


Das OLG Bamberg hat entschieden, dass Rabatte und Skonti von Arzneimittelgroßhändlern bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nach § 2 Abs. 1 AMPreisVO nur bis zur festgelegten Obergrenze von 3,15 Prozent zulässig sind.

Rechtsanwalt Beckmann zu Gast im SWR3 zum Thema Weiterverkauf "gebrauchter" Audiodateien, eBooks und Streaming-Accounts bei iTunes, Amazon und Co.

Rechtsanwalt Marcus Beckmann war am 08.04.16 zu Gast Radio. Im SWR3 äußerte sich Beckmann zu Frage inwieweit Audiodateien, eBooks und Hörbücher bzw. Accounts bei iTunes, Amazon & Co. weiterverkauft werden dürfen und ob diese vererbt werden können. Die AGB bzw. die Nutzungsbedingungen der Anbieter schließen dies regelmäßig aus. Auch die Rechtsprechung ist insoweit anders als beim Verkauf gebrauchter Software zurückhaltend (siehe OLG Hamm: Anbieter kann Weiterveräußerung von eBooks, Hörbüchern, Musikdateien & Co. durch den Erstkäufer in den Vertragsbedingungen verbieten - Keine Erschöpfung ). Es ist allerdings gut möglich, dass der EuGH dies in Zukunft korrigieren wird.

Vortrag "Rechtliche Aspekte des Email-Managements" von Rechtsanwalt Marcus Beckmann im Rahmen einer Veranstaltung der Jobri GmbH

Wir möchten uns ganz herzlich bei den aufmerksamen Teilnehmern der Veranstaltung der Jobri GmbH am 13.07.2011 bedanken. Rechtsanwalt Marcus Beckmann gab im Rahmen dieser Veranstaltung einen Überblick über die einschlägigen rechtlichen Problemfelder (Email-Sicherheit, Archivierungspflichten, Rechnungen per Email, private Email-Nutzung am Arbeitsplatz, Haftung, Formvorschrifen, Emails im Rechtsverkehr, Datenschutz).

Die Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:"Rechtliche Aspekte des Email-Managements"

Vortrag "Twitter und Recht" im Rahmen der Bikonet-Veranstaltung „Twitter & Co. als neuartige Vertriebskanäle“

Wir möchten uns ganz herzlich bei den aufmerksamen Teilnehmern des Bikonet-IT-Branchenfrühstücks zum Thema „Twitter & Co. als neuartige Vertriebskanäle“ bedanken. Rechtsanwalt Marcus Beckmann gab im Rahmen dieser Veranstaltung einen Überblick über die einschlägigen rechtlichen Problemfelder. Sie können sowohl die Vortragspräsentation wie auch das zweiseitige Merkblatt als PDF-Datei herunterladen.