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BGH: Verbund mittelständischer Brauereien darf Mitglieder ohne Gewinnerzielungsabsicht rechtlich beraten - Abtretungsvereinbarung zur Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzforderung

BGH
Urteil vom 26.09.2023
KZR 73/21
Die Freien Brauer
RDG § 7 Abs. 1 Nr. 1; GWB § 3


Der BGH hat entschieden, dass ein Verbund mittelständischer Brauereien Mitglieder ohne Gewinnerzielungsabsicht rechtlich beraten darf.

Leitsatz des BGH:
Eine Kommanditgesellschaft (hier: Verbund mittelständischer Brauereien) darf Rechtsdienstleistungen für ihre Mitglieder (hier: Abtretungsvereinbarungen zur Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzforderungen) erbringen, sofern sie zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegründet worden ist, ohne Gewinnerzielungsabsicht lediglich eine Kostenpauschale für die bei der Verfolgung der Schadensersatzansprüche entstehenden Allgemeinkosten erhebt und die Rechtsdienstleistung im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs (hier: gemeinsamer Einkauf von Zucker) erfolgt.

BGH, Urteil vom 26. September 2023 - KZR 73/21 - OLG Karlsruhe - LG Mannheim

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Unzulässige Rechtsberatung einer Architektin durch Vertretung der Grundstückseigentümer in Widerspruchsverfahren gegen abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage

BGH
Urteil vom 11.02.2021
Rechtsberatung durch Architektin
RDG §§ 3 und 5 Abs. 1


Leitsatz des BGH:
Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Architektin gehören.

BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - I ZR 227/19 - OLG Koblenz - LG Koblenz

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Anmeldung gewerblicher Schutzrechte durch Entwicklungsingenieur verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

BGH
Urteil vom 31.03.2016
I ZR 88/15
Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur
GG Art. 12; UWG § 3a; UWG § 4 Nr. 11 aF; RDG § 2 Abs. 1, §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2; PAO § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2


Der BGH hat entschieden, dass die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte durch einen Entwicklungsingenieur regelmäßig gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.

Leitsätze des BGH:

a) Wer in offener Stellvertretung für Dritte gewerbliche Schutzrechte bei dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt anmeldet, wird im wirtschaftlichen Interesse der Anmelder und damit in konkreten fremden Angelegenheiten tätig, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG erfordern.

b) Sind für die Haupttätigkeit eines Dienstleisters (hier: eines Entwicklungsingenieurs) Rechtskenntnisse kaum erforderlich, kann nicht angenommen werden, dass eine Rechtsdienstleistung, die erhebliche Anforderungen an die Rechtsberatung stellt (hier: Anmeldung gewerblicher Schutzrechte), als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Haupttätigkeit gehört und
deshalb nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt ist. Macht der Dienstleister das Gegenteil geltend, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast.

BGH, Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 88/15 - OLG Hamm - LG Siegen

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Schadensregulierung durch Versicherungsmakler im Auftrag des Versicherungsnehmers verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

BGH
Urteil vom 14.11.2016
I ZR 107/14
Schadensregulierung durch Versicherungsmakler
UWG § 3a nF (§ 4 Nr. 11 aF); RDG §§ 2, 3, 5


Der BGH hat entschieden, dass die Schadensregulierung durch einen Versicherungsmakler im Auftrag des Versicherungsnehmers gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. Der BGH führt aus, dass diese Tätigkeit im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild eines Versicherungsmaklers gehört. Ob es um einfache oder schwierige Rechtsfragen geht, ist dabei nicht relevant.

Leitsätze des BGH:

a) Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers.

b) Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.

BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 107/14 - OLG Köln - LG Bonn

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Rechtsberatung durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen als Nebenleistung im Sinne vom § 5 Abs. 1 RDG

BGH
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 54/10
Kreditkontrolle
UWG § 4 Nr. 11; RDG § 5 Abs. 1

Leitsatz des BGH:

Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zuzuordnen ist.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 54/10 - OLG München - LG Traunstein

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BGH: Einzelhandelsverband darf Mitgliedsunternehmen, welches eine markenrechtliche Abmahnung erhalten hat, rechtlich beraten - Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband

BGH
Urteil vom 01.06.2011
I ZR 58/10
Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband
UWG § 4 Nr. 11; RDG § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1


Leitsatz des BGH:
Einem Einzelhandelsverband, zu dessen satzungsgemäßen Zwecken es gehört, seinen Mitgliedern durch Beratung und Hilfe in mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, ist es nicht verwehrt, ein Mitgliedsunternehmen, das mit der Begründung abgemahnt worden ist, es habe durch seine Werbung die Marke eines Dritten verletzt, bei der Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu beraten.
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 58/10 - OLG München -LG München I

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BGH: Rechtsberatung durch einen Lebensmittelchemiker und Konkretisierung des Unterlassungsantrags

BGH
Urteil vom 04.11.2010
I ZR 118/09
Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker
UWG § 4 Nr. 11; RDG § 2 Abs. 1, §§ 3, 5 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Leitsätze des BGH:

a) Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinrei-chenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf.
b) Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG.
c) Der Erlaubnistatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechtsdienstleistung erbracht wird.
BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09 - OLG Koblenz
LG Mainz

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