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BGH: Spreewälder Gurken II - Zum berechtigten Interesse von Dritten im Verfahren bei nicht geringfügigen Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse mit geschützter geografischer Angabe

BGH
Beschluss vom 07.10.2021
I ZB 78/18
Spreewälder Gurken II
Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Art. 49 Abs. 3 Unterabsatz 1 und Abs. 4 Unterabsatz 2, Art. 53 Abs. 2 Unterabsatz 1


Leitsatz des BGH:
Im Verfahren über Anträge auf nicht geringfügige Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse, die eine geschützte geografische Angabe tragen, kann jede aktuelle oder potenzielle, jedoch nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende wirtschaftliche Betroffenheit einer natürlichen oder juristischen Person ein "berechtigtes Interesse" begründen, das erforderlich ist, um einen Einspruch gegen den Änderungsantrag oder ein Rechtsmittel gegen die positive Entscheidung über den gestellten Antrag einzulegen, sofern die Gefahr, dass die Interessen einer solchen Person beeinträchtigt werden, nicht äußerst unwahrscheinlich oder hypothetisch ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 15. April 2021 - C-53/20, GRUR 2021, 860 - Hengstenberg).

BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - I ZB 78/18 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


BGH: Unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr geheilt werden

BGH
Beschluss vom 07.10.2021
III ZB 50/20
Berufungsbegründungsfrist, unzulängliche Berufungsbegründung
ZPO § 520 Abs. 2


Der BGH hat entschieden, dass eine unzulängliche Berufungsbegründung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr geheilt werden kann.

Leitsatz des BGH:

Eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) nicht mehr geheilt werden (Fortführung von Senat, Urteil vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/95, NJW 1997, 1309, 1310; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511 Rn. 15).

BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - III ZB 50/20 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



BGH: Entscheidung die feststellt dass Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr nach § 6 Abs. 2 PatKostG als nicht eingelegt gilt ist statthafter Gegenstand einer Rechtsbeschwerde

BGH
Beschluss vom 31.01.2019
I ZB 58/18
Future-Institute
MarkenG §§ 66, 83 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 85 Abs. 5 Satz 1; PatKostG § 6 Abs. 2; RPflG § 23 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2

Der BGH hat entschieden, dass eine Entscheidung, die feststellt, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr nach § 6 Abs. 2 PatKostG als nicht eingelegt gilt, statthafter Gegenstand einer Rechtsbeschwerde ist.

Leitsatz des BGH:

Die Entscheidung, die feststellt, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt (§ 6 Abs. 2 PatKostG), kann als instanzbeendende Entscheidung im Beschwerdeverfahren statthafter Gegenstand der Rechtsbeschwerde sein. Die rechtliche Tragweite einer solchen Entscheidung kommt einer Verwerfung der Beschwerde als unzulässig gleich und muss deshalb in gleicher Weise anfechtbar sein. Das gilt unabhängig davon, ob das Bundespatentgericht die Entscheidung nach § 6 Abs. 2 PatKostG selbst trifft oder über eine Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 RPflG entscheidet. Ausschlaggebend ist allein, dass die Entscheidung eine die Beschwerde insgesamt erledigende instanzbeendende Wirkung hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636 [juris Rn. 10] = WRP 1997, 761 - Makol).

BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - I ZB 58/18 - Bundespatentgericht

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BGH: Falsche Belehrung über Rechtsmittelzuständigkeit durch Gericht - Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht möglich - Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen

BGH
Beschluss vom 22. März 2016
I ZB 44/15
Gestörter Musikvertrieb
ZPO §§ 233 I, 519 Abs. 1, § 520 Abs. 3 Satz 1; UrhG § 104 Satz 1, § 105
Abs. 1; ZivilZustV RP § 6 Abs. 2

Leitsatz des BGH:


Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren tatsächlich nicht gegeben ist.

BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15 - LG Frankenthal - AG Koblenz

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BGH: Gegen Entscheidungen des BPatG über Kostenansatz kann nach § 11 Abs. 3 PatKostG weder eine Beschwerde noch eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden - Überraschungsei

BGH
Beschluss vom 25.08.2015
Überraschungsei
PatKostG § 11 Abs. 3, § 9


Der BGH hat entschieden, dass gegen Entscheidungen des BPatG über den Kostenansatz nach § 11 Abs. 3 PatKostG weder eine Beschwerde noch eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden kann.

Leitsätze des BGH:

a) § 11 Abs. 3 PatKostG schließt nicht nur eine Beschwerde, sondern auch eine Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz aus.

b) Die Frage, ob Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung niederzuschlagen sind, betrifft den Kostenansatz.

BGH, Beschluss vom 25. August 2015 - X ZB 8/14 - Bundespatentgericht

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BGH: Berufungsbegründung muss jede die erstinstanzliche Entscheidung selbständig tragende rechtliche Erwägung angreifen

BGH
Beschluss vom 03.03.2015
VI ZB 6/14
ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3

Leitsätze des BGH:


a) Die Berufungsbegründung muss eine aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen
entgegensetzt.

b) Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen.

BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - VI ZB 6/14 - KG Berlin - LG Berlin

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BGH: Zum Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr - REAL CHIPS

BGH
Urteil vom 22.01.2014
REAL-Chips
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz des BGH:

Die durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt nicht schon dann, wenn gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt keine Beschwerde eingelegt wird.

BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: