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KG Berlin: Online-Plattform für Lieferdienste haftet für Wettbewerbsverstöße der teilnehmenden Restaurants wenn Daten durch Plattform eingetragen werden

KG Berlin
Urteil vom 21.06.2017
5 U 185/16


Das KG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber einer Online-Plattform für Lieferdienste für Wettbewerbsverstöße der teilnehmenden Restaurants als Täter haftet, wenn die Daten nicht durch die Restaurants sondern durch den Betreiber der Plattform eingepflegt werden.