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EuGH: Topgrafische Landkarten sind urheberrechtlich als Datenbank geschützt - Entnahme geografischer Daten ist Entnahme unabhängiger Elemente einer Datenbank

EuGH
Urteil vom 29.10.2015
C‑490/14
Freistaat Bayern gegen Verlag Esterbauer GmbH


Der EuGH hat entschieden, dass topgraphische Landkarten urheberrechtlich als Datenbank geschützt sind und die Entnahme geografischer Daten eine Entnahme unabhängiger Elemente einer Datenbank darstellt.


Tenor:

Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ist dahin auszulegen, dass geografischen Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, nach ihrer Herauslösung ein hinreichender Informationswert bleibt, um als „unabhängige Elemente“ einer „Datenbank“ im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden zu können.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH legt Fragen zum urheberrechtlichen Schutz topographischer Landkarten als Datenbank dem EuGH zur Entscheidung vor - TK 50

BGH
Beschluss vom 18.09.2014
I ZR 138/13
TK 50
Richtlinie 96/9/EG Art. 1 Abs. 2

Leitsatz des BGH:


Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. Nr. L 77 vom 27. März 1996, S. 20) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist bei der Frage, ob eine Sammlung von unabhängigen Elementen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG vorliegt, weil sich die Elemente voneinander trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird, jeder denkbare Informationswert oder nur derjenige Wert maßgebend, welcher unter Zugrundelegung der Zweckbestimmung der jeweiligen Sammlung und der Berücksichtigung des sich daraus ergebenden typischen Nutzerverhaltens zu bestimmen ist?

BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - I ZR 138/13 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



BAG: Google Maps darf ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden

BAG
Beschluss vom 10.12.2013
1 ABR 43/12
Google Maps


Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Google Maps ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden.
Es liegt keine Verletzung des Mitbestimmungsrechts vor, da kein Mitbestimmungstatbestand nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vorliegt. Aus den Entscheidungsgründen:

"Dieser internetbasierte Routenplaner schlägt dem Nutzer entsprechend den von ihm gewählten Vorgaben verschiedene Routen für die von ihm eingegebene Strecke vor. Für diese Wegstrecken werden ua. die zurückzulegenden Kilometer und die von den jeweiligen Verkehrsverhältnissen sowie den eingestellten Wegstreckenparametern abhängigen geschätzten Fahrtzeiten angezeigt. Der Nutzer des Routenplaners erhält nur Angaben über die vom System vorgeschlagenen Fahrmöglichkeiten, nicht aber über eine tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke. Diese wird vom Routenplaner nicht ermittelt. Eine Aufzeichnung von Informationen über das Fahrverhalten in Echtzeit nimmt der Routenplaner, anders als etwa GPS-Systeme, nicht vor."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


"BAG: Google Maps darf ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden" vollständig lesen