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BGH: Das von der Deutschen Telekom angebotene Rufumleitungsmodell "Switch & Profit" ist wettbewerbswidrig

BGH
Urteil vom 7. Oktober 2009
I ZR 150/07
Rufumleitung



Der BGH hat mit diesem Urteil entschieden, dass das von der Deutschen Telekom angebotene Tarifmodell
"Switch & Profit" wettbewerbswidrig ist.

In der Pressemitteilung heißt es zum Tarifmodell:

"Dabei werden Anrufe, die von einem Telefonanschluss des Festnetzes der Telekom ausgehen und an den Mobilfunktelefonanschluss des Kunden gerichtet sind, auf dessen Festnetzanschluss umgeleitet. Der angerufene Kunde erhält für diesen Fall eine Gutschrift. Dem Anrufer berechnet die Beklagte das tarifliche Entgelt für Anrufe aus ihrem Festnetz in das Mobilfunknetz. Ein Zusammenschlussentgelt, das die Beklagte bei Gesprächen aus dem Festnetz in das Mobilfunknetz an dessen Betreiber zahlen muss, fällt nicht an."


Zur Wettbwerbswidrigkeit führt der BGH aus:

"Der den Anruf tätigende Festnetzkunde der Beklagten wählt die Mobilfunknummer des Angerufenen, weil er erwartet, seinen gewünschten Gesprächspartner unter dieser Telefonnummer zu erreichen. Er hat sich entschlossen, auch die Leistung des Mobilfunknetzbetreibers in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin gewährleistet die Erreichbarkeit ihrer Kunden durch die Unterhaltung ihres Mobilfunknetzes. Diese Leistung nutzt die Beklagte durch die von ihr angebotene Rufumleitung aus, da der Anrufer die Mobilfunknummer ohne die Bereithaltung des Mobilfunkanschlusses und den Betrieb des Mobilfunknetzes nicht anwählen würde. Leitet die Beklagte wegen der Aktivierung der Rufumleitung den Anruf nicht in das Netz der Klägerin weiter, verhindert sie den Anfall des Zusammenschlussentgelts und behindert die Klägerin darin, ihre Leistungen auf dem Markt durch eigene Anstrengungen in angemessener Weise zur Geltung zu bringen und ihre Investitionen zu erwirtschaften."


Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

"BGH: Das von der Deutschen Telekom angebotene Rufumleitungsmodell "Switch & Profit" ist wettbewerbswidrig" vollständig lesen