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LAG Thüringen: Arbeitnehmer ist im Regelfall nicht verpflichtet dem Arbeitgeber seine private Handynummer mitzuteilen

LAG Thüringen
Urteil vom 16.05.2018
6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17


Das LAG Thüringen hat entschieden, dass Arbeitnehmer im Regelfall nicht verpflichtet sind dem Arbeitgeber ihre private Handynummer mitzuteilen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter fast immer und überall erreichen könnte und der Arbeitnehmer nicht zur Ruhe kommen könne. Dies ist - so das Gericht - eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung.