OLG Saarbrücken: Ein Verband handelt rechtsmissbräuchlich, wenn dieser nur Nichtmitglieder abmahnt
OLG Saarbrücken
Urteil vom 23.6.2010,
1 U 365/09 - 91
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung durch Verband
Das OLG Saarbrücken hat zu Recht entschieden, dass ein Verband oder Abmahnverein rechtsmissbräuchlich im Sinnne von § 8 Abs. 4 UWG handelt, wenn dieser ausschließlich gegen Unternehmen vorgeht, die nicht Mitglied im Verband sind. Insofern lässt sich der Verbad von sachfremden Erwägungen leiten.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
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Urteil vom 23.6.2010,
1 U 365/09 - 91
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung durch Verband
Das OLG Saarbrücken hat zu Recht entschieden, dass ein Verband oder Abmahnverein rechtsmissbräuchlich im Sinnne von § 8 Abs. 4 UWG handelt, wenn dieser ausschließlich gegen Unternehmen vorgeht, die nicht Mitglied im Verband sind. Insofern lässt sich der Verbad von sachfremden Erwägungen leiten.
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