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OLG Düsseldorf: Martin Kaymer muss Verkauf verfremdeter Porträts im Pop-Art Stil nicht dulden - kein künstlerischer Gehalt nur Handwerk

OLG Düsseldorf
Urteil vom 23.07.2013
I-20 U 190/12


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Golf-Profi Michael Kaymer den Verkauf verfremdeter Porträts im Pop-Art Stil nicht dulden muss. Das Gericht bejahte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

"Das Gericht hingegen sah in der Verbreitung einen Verstoß gegen das Recht des Sportlers am eigenen Bild und verurteilte den Beklagten zur Unterlassung und zum Schadensersatz. Ein höheres und überwiegendes Interesse der Kunst sei nicht feststellbar. Die Bilder, bei denen der dekorative Charakter im Vordergrund stehe, wiesen über rein handwerkliches Können hinaus keinen künstlerischen Gehalt auf. Auch komme ihnen lediglich ein sehr geringer Informationswert für die Allgemeinheit zu. Sie dienten vielmehr vorrangig kommerziellen Interessen. Es überwiege daher das Recht des Klägers, selbst über die Verwendung von Bildnissen seiner Person zu kommerziellen Zwecken zu bestimmen."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier:

BGH: Auch Synchronsprecher können für Synchronisationsleistungen einen Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 32a UrhG haben - Fluch der Karibik

BGH
Urteil vom 10.05.2012
I ZR 145/11
Fluch der Karibik
UrhG § 32a; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 242

Leitsätze des BGH:


a) Dem Urheber kann ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht allein aufgrund fehlender Marktbeobachtung angelas-tet werden.

b) Hat der Urheber aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG, kann er diesen Anspruch aber noch nicht beziffern, weil er hierzu noch Angaben des Dritten benötigt, gegen den sich der Anspruch richtet, ist ihm regelmäßig die Erhebung einer Stufenklage zuzumuten, um die Verjährung zu hemmen.

c) Die Synchronisationsleistungen eines Synchronsprechers für die Person eines Hauptdarstellers eines Kinofilms sind üblicherweise nicht derart marginal, dass der Anwendungsbereich des § 32a UrhG generell ausgeschlossen ist.

BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - I ZR 145/11 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: