OLG Köln: Kein Anspruch auf Freigabe der Domain einer Fanseite - dsds-news.de
OLG Köln
Urteil vom 19.03.2010
6 U 180/09
MarkenG: §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 u.3, 15 Abs. 2 u. 3
dsds-news.de
Das OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Fanseite im Internet nicht verpflichtet ist, eine Domain, welche aus dem Titel einer Fernsehsendung und einem Zusatz besteht, freizugeben geschweige denn an den Inhaber der Rechte an der Zeichenfolge zu übertragen. Sehr wohl kann dem Betreiber einer Fanseite die konkrete geschäftsmäßige Nutzung untersagt werden.
In den Entscheidungsgründen heißt es:
"Im Streitfall ist nicht anzunehmen, dass jede Benutzung des Domain-Namens "www.dsds-news.de" zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Kennzeichen "DSDS" der Fernsehsendereihe oder jedenfalls zu einer Beeinträchtigung oder Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des innerhalb der Medienbranche als bekannt anzusehenden Zeichens führen muss.
[..]
Für weitere Domain-Namen, in denen die Buchstabenfolge "dsds" mit – auch nur schwach kennzeichnungskräftigen – Zusätzen kombiniert ist, bietet die Prioritätsregel einen angemessenen Interessenausgleich: Die Klägerin hätte die "Domain "www.dsds-news.de" früher für sich registrieren lassen können und kann von dem Beklagten, der den betreffenden Antrag vor ihr gestellt hat, aus § 12 BGB nicht allein wegen des Bestandteils "dsds" den Verzicht oder – wie in ihrer ersten Abmahnung vom 06.03.2009 – sogar die Übertragung der Domain beanspruchen. "
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
"OLG Köln: Kein Anspruch auf Freigabe der Domain einer Fanseite - dsds-news.de" vollständig lesen
Urteil vom 19.03.2010
6 U 180/09
MarkenG: §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 u.3, 15 Abs. 2 u. 3
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Das OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Fanseite im Internet nicht verpflichtet ist, eine Domain, welche aus dem Titel einer Fernsehsendung und einem Zusatz besteht, freizugeben geschweige denn an den Inhaber der Rechte an der Zeichenfolge zu übertragen. Sehr wohl kann dem Betreiber einer Fanseite die konkrete geschäftsmäßige Nutzung untersagt werden.
In den Entscheidungsgründen heißt es:
"Im Streitfall ist nicht anzunehmen, dass jede Benutzung des Domain-Namens "www.dsds-news.de" zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Kennzeichen "DSDS" der Fernsehsendereihe oder jedenfalls zu einer Beeinträchtigung oder Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des innerhalb der Medienbranche als bekannt anzusehenden Zeichens führen muss.
[..]
Für weitere Domain-Namen, in denen die Buchstabenfolge "dsds" mit – auch nur schwach kennzeichnungskräftigen – Zusätzen kombiniert ist, bietet die Prioritätsregel einen angemessenen Interessenausgleich: Die Klägerin hätte die "Domain "www.dsds-news.de" früher für sich registrieren lassen können und kann von dem Beklagten, der den betreffenden Antrag vor ihr gestellt hat, aus § 12 BGB nicht allein wegen des Bestandteils "dsds" den Verzicht oder – wie in ihrer ersten Abmahnung vom 06.03.2009 – sogar die Übertragung der Domain beanspruchen. "
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