OLG Stuttgart bestätigt Sedo-Entscheidung der Vorinstanz - Domainhandelsplattform haftet ab Kenntnis für Markenrechtsverletzung durch geparkte Domains
OLG Stuttgart
Urteil vom 19.04.2012
2 91/11
Sedo
Das OLG Stuttgart hat zutreffend entschieden, dass die Domainhandelsplattform Sedo für Markenrechtsverletzungen durch von Kunden geparkte Domains haftet, wenn sie über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird und diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt. Damit hat das OLG Stuttgart die Vorinstanz bestätigt (siehe dazu unsere Meldung zur Entscheidung der Vorinstanz und Kommunikation & Recht - Heft 9/11: Kommentar von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zur Sedo-Entscheidung des LG Stuttgart).
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 19.04.2012
2 91/11
Sedo
Das OLG Stuttgart hat zutreffend entschieden, dass die Domainhandelsplattform Sedo für Markenrechtsverletzungen durch von Kunden geparkte Domains haftet, wenn sie über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird und diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt. Damit hat das OLG Stuttgart die Vorinstanz bestätigt (siehe dazu unsere Meldung zur Entscheidung der Vorinstanz und Kommunikation & Recht - Heft 9/11: Kommentar von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zur Sedo-Entscheidung des LG Stuttgart).
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