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LG Bielefeld: Irreführung durch Werbung für Senseo-Kaffeemaschine wenn tatsächlich nur eine Senseo-kompatible Maschine angeboten wird

Landgericht Bielefeld
Urteil vom 19.02.2013
12 O 172/12


Das LG Bielefeld hat völlig zu Recht entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Anbieter von Druckertoner und Handyzubehör in einem Newsletter mit einem Schnäppchen-Angebot für eine Senseo-Kaffemaschie wirbt, tatsächlich aber kein Original sondern lediglich ein kompatibles Gerät verkauft wird.

Im Newsletter hieß es:
"Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8.97 (statt 40.00 Euro) / Druckerpatronen 95% billiger
[...]
"Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, Jacobs, Dallmayr etc. inkl. Kaffeepadhalter und Thermo Edelstahl-Tasse."