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LG Düsseldorf: Verstoß gegen SEPA-Verordnung setzt keinen Vertragsabschluss voraus - Ablehnung eines Kontos aus EU-Ausland durch Plattform für Ankauf gebrauchter Unterhaltungselektronik

LG Düsseldorf
Urteil 02.06.2023
38 O 162/22


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die SEPA-Verordnung keinen Vertragsabschluss voraussetzt. Vorliegend ging es um die Ablehnung eines Kontos aus dem EU-Ausland durch eine Plattform für den Ankauf gebrauchter Unterhaltungselektronik. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.


LG Hamburg: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen SEPA-Verordnung wenn Zahlung per SEPA-Lastschrift aus EU-Ausland vom Konto eines Dritten abgelehnt wird

LG Hamburg
Urteil vom 18.04.2023
406 HKO 86/22


Das LG Hamburg hat entschieden, dass auch dann ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die SEPA-Verordnung vorliegt, wenn die Zahlung per SEPA-Lastschrift von einem Konto aus dem EU-Ausland abgelehnt wird, wenn Kontoinhaber ein Dritter ist, der nicht zugleich Vertragspartner ist. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

LG Stuttgart: Versicherung darf Zahlung des Versicherungsbeitrags per SEPA-Lastschrift nicht auf deutsche Konten beschränken

LG Stuttgart
Urteil vom 17.03.2021
40 O 47/20 KfH


Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Versicherung die Zahlung des Versicherungsbeitrags per SEPA-Lastschrift nicht auf deutsche Konten beschränken. Es liegt ein nach § 3a UWG wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Marktverhaltensregelung Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO vor. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

BGH: Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO ist Marktverhaltensregelung - Zahlung eines Verbrauchers in Deutschland per SEPA-Lastschrift von Luxemburger Konto muss zulässig sein

BGH
Urteil vom 06.02.2020
I ZR 93/18
SEPA-Lastschrift
UKlaG § 2 Abs. 1 Satz 1; UWG § 3a; Verordnung (EU) Nr. 260/2012 Art. 9 Abs. 2


Der BGH hat entschieden, dass Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO ist Marktverhaltensregelung ist. Die Zahlung eines Verbrauchers in Deutschland per SEPA-Lastschrift von Luxemburger Konto darf vom Zahlungsempfänger nicht untersagt werden.

Leitsätze des BGH:

a) Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-VO) ist ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.

b) Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

c) Das aus Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO folgende Verbot, dass ein Zahlungsempfänger, der Lastschriften zum Geldeinzug verwendet, einem Zahler vorgibt, in welchem Mitgliedstaat er sein grundsätzlich für Lastschriften erreichbares Zahlungskonto zu führen hat, ist verletzt, wenn ein Zahlungsempfänger in Deutschland wohnhaften Verbrauchern die Bezahlung durch Lastschrift von einem in Luxemburg unterhaltenen Konto verwehrt.

BGH, Urteil vom 6. Februar 2020 - I ZR 93/18 - OLG Karlsruhe - LG Freiburg im Breisgau

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: