Neuregelung der Vorschriften über das Rückgabe- und Widerrusfrecht zum 11.06.2010
Zum 11.06.2010 werden die Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht endlich neu geregelt. In der Pressemitteilung des BMJ heißt es:
"[...]
3. Widerrufs- und Rückgaberecht
Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden neu geordnet. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bei Verbraucherverträgen, sondern auch bei Versicherungsverträgen. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie treten am 31. Oktober 2009 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz zum 11. Juni 2010 in Kraft.
[...]"
Die vollständge Pressemitteilung des BMJ finden Sie hier: "Neuregelung der Vorschriften über das Rückgabe- und Widerrusfrecht zum 11.06.2010" vollständig lesen
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3. Widerrufs- und Rückgaberecht
Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden neu geordnet. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bei Verbraucherverträgen, sondern auch bei Versicherungsverträgen. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie treten am 31. Oktober 2009 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz zum 11. Juni 2010 in Kraft.
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Die vollständge Pressemitteilung des BMJ finden Sie hier: "Neuregelung der Vorschriften über das Rückgabe- und Widerrusfrecht zum 11.06.2010" vollständig lesen