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LG Düsseldorf: Pflanzliche Skyr-Alternative darf nicht als "Skyr Style" bezeichnet werden - Bezeichnungsschutz für Milchprodukte nach EU-Verordnung 1308/2013

LG Düsseldorf
Urteil vom 25.03.2022
38 O 120/19


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine pflanzliche Skyr-Alternative nicht als "Skyr Style" bezeichnet werden darf. Insofern liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen den Bezeichnungsschutz für Milchprodukte nach EU-Verordnung 1308/2013 vor. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.