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BGH: Vorangestellte Sonderzeichen "//" sind kein zulässiger Bestandteil einer Firma - double slash

BGH
Beschluss vom 25.01.2022
II ZB 15/21
HGB § 18 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass die vorangestellten Sonderzeichen "//" (double slash) kein zulässiger Bestandteil einer Firma darstellen.

Leitsatz des BGH:
Die einer Firma vorangestellten Sonderzeichen "//" sind nicht zu ihrer Kennzeichnung geeignet.

BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - II ZB 15/21 - OLG Oldenburg - AG Oldenburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: