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BGH: Zurückweisung des Antrags Klageschrift in Domainstreitigkeit dem Admin-C bei im Ausland ansässigem Beklagten zuzustellen nicht mit sofortiger Beschwerde anfechtbar

BGH
Beschluss vom 06.11.2014
I ZB 48/13
ZPO § 567 Abs. 1

Leitsatz des BGH:

Die gerichtliche Zurückweisung des Antrags, die Klageschrift in einer Streitigkeit um einen Domainnamen dem im Inland wohnenden Admin-C der im Ausland ansässigen Beklagten zuzustellen, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - I ZB 48/13 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: