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OLG Stuttgart: Keine konkludente Abnahme eines Vertragsgegenstands, wenn die Abnahmereife vom Besteller vorher gerügt wurde

OLG Stuttgart
Urteil vom 19.4.2011
10 U 116/10
Konkludente Abnahme


Bei vielen IT-Projekten kommt es zu Problemen bei der Abnahme des Vertragsgegenstandes, da zwischen den Parteien häufig streitig ist, ob der Vertragsgegenstand derart frei von Mängeln ist, dass dieser abnahmereif ist. Das OLG Stuttgart hat nun ein einem anderen Zusammenhang entschieden, dass eine konkludente Abnahme (= durch schlüssiges Verhalten) dann ausscheidet, wenn der Besteller die Abnahmereife des Vertragsgegenstandes gerügt hat und der Vertragsgegenstand zwischen Mängelrüge und Ingebrauchnahme nicht nachgebessert wurde.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: