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LG Lübeck: Wettbewerbsverstoß durch Begrenzung des Verkaufs eines Sonderangebots auf "haushaltsübliche Menge", wenn nur ein Exemplar pro Kunde erworben werden kann

LG Lübeck
Beschluss vom 11. Dezember 2012
11 O 65/12
haushaltsübliche Menge


Das LG Lübeck hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn in der Werbung für eine externe Festplatte (Sonderangebot) darauf hingewiesen wird, dass der Verkauf lediglich in "haushaltsüblicher Menge" erfolgt, jeder Kunde aber lediglich nur ein Exemplar erwerben kann. Das Gericht hat völlig zu Recht ausgeführt, dass unter einer "haushaltsüblichen Menge" bei externen Festplatten gerade nicht nur ein Exemplar zu verstehen ist. Insofern hätte der Anbieter explizit darauf hinweisen müssen, dass pro Kunde nur eine Festplatte erworben werden kann.