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Sozialgericht Düsseldorf: Elektronische Gesundheitskarte ist rechtlich nicht zu beanstanden

Sozialgericht Düsseldorf:
Urteil vom 28.06.2012
S 9 KR 111/09


Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines Krankenkassenmitglieds gegen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte abgewiesen, da das Gericht keine rechtliche Bedenken sieht.

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

"Die Kammer hat die Klage abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung hat die Vorsitzende ausgeführt, dass der Kläger gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Befreiung von der eGK habe. Eine Befreiung von der Pflicht zur eGK sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der eGK gespeichert würden. Allein im Hinblick auf Pflichtangaben sei der Kläger jedoch nicht beschwert, da diese identisch seien mit den Angaben auf der bisherigen Krankenversicherungskarte. Die eGK weise im Übrigen nur nach, dass der Kläger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sei. Der Sachleistungsanspruch des Klägers werde durch die eGK nicht berührt."


Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:



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