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BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen SPACE und INTERSPACE

BPatG
Bechluss vom 31.08.2012
30 W (pat) 551/10
SPACE ./. INTERSPACE


Das BPatG hat entschieden, dass zwischen den Zeichenfolgen SPACE und INTERSPACE keine Verwechslungsgefahr für "Chirugische Implantate und medizinische Dienstleistungen" besteht.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Soweit die Widersprechende darauf verweist, dass zwischen den Vergleichsmarken
SPACE und INTERSPACE begriffliche Übereinstimmung bestehe, kommt
eine begriffliche Verwechslungsgefahr nicht in Betracht. Zwar trifft es, wie schon
ausgeführt, zu, dass auch das englische Wort "Space" im Deutschen "Zwischenraum,
Abstand" bedeutet; die begriffliche Klammer für beide Zeichen stellt aber
lediglich die Sachangabe "Zwischenraum" dar, was eine begriffliche Verwechslungsgefahr
nicht begründen kann (vgl. dazu BGH GRUR 1976, 143 - Biovital;
Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 258).

Im Ergebnis ist daher bei der anzustellenden umfassenden Würdigung aller kollisionsrelevanter
Faktoren des vorliegenden Falles unter Berücksichtigung der ausgeprägten
Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke und ihres infolgedessen
stark beschränkten Schutzumfangs eine rechtlich beachtliche Verwechslungsgefahr
zwischen den Marken zu verneinen."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: