Bundeskartellamt: Bußgeld vom 130.000 EURO gegen LEGO wegen unzulässiger vertikaler Preisbindung bei Highlightartikeln
Das Bundeskartellamt hat gegen die LEGO GmbH wegen unzulässiger vertikaler Preisbindung bei Highlightartikeln ein Bußgeld von 130.000 EURO verhängt.
Die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Bundeskartellamt sanktioniert vertikale Preisbindung bei LEGO
Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro gegen die LEGO GmbH wegen vertikaler Preisbindung beim Vertrieb von sog. „Highlightartikeln“ verhängt. Betroffen waren Händler in der Region Nord- und Ostdeutschland in den Jahren 2012 und 2013, die von Vertriebsmitarbeitern der LEGO GmbH zur Anhebung der Endverkaufspreise gegenüber den Kunden gedrängt wurden.
Die betroffenen Artikel sowie gezielt ausgewählte Händler wurden in regelmäßig aktualisierten Listen festgehalten. Zum Teil wurden den Händlern bei Unterschreitung der in den Listen festgeschriebenen Endverkaufspreise die Verknappung von Liefermengen bis hin zur Nicht-Belieferung angedroht. Teils wurde auch die Höhe des Preisnachlasses auf den Händlereinkaufspreis bei der LEGO GmbH mit der Einhaltung der Listenendverkaufspreise verknüpft.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „LEGO hat nach Einleitung des Verfahrens umfangreiche interne Ermittlungen durchgeführt und von Anfang an selbst maßgeblich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Es wurden auch entsprechende organisatorische und personelle Konsequenzen gezogen. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde diese Kooperation und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung, ein sog. Settlement, umfassend berücksichtigt.“
Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
Die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Bundeskartellamt sanktioniert vertikale Preisbindung bei LEGO
Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro gegen die LEGO GmbH wegen vertikaler Preisbindung beim Vertrieb von sog. „Highlightartikeln“ verhängt. Betroffen waren Händler in der Region Nord- und Ostdeutschland in den Jahren 2012 und 2013, die von Vertriebsmitarbeitern der LEGO GmbH zur Anhebung der Endverkaufspreise gegenüber den Kunden gedrängt wurden.
Die betroffenen Artikel sowie gezielt ausgewählte Händler wurden in regelmäßig aktualisierten Listen festgehalten. Zum Teil wurden den Händlern bei Unterschreitung der in den Listen festgeschriebenen Endverkaufspreise die Verknappung von Liefermengen bis hin zur Nicht-Belieferung angedroht. Teils wurde auch die Höhe des Preisnachlasses auf den Händlereinkaufspreis bei der LEGO GmbH mit der Einhaltung der Listenendverkaufspreise verknüpft.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „LEGO hat nach Einleitung des Verfahrens umfangreiche interne Ermittlungen durchgeführt und von Anfang an selbst maßgeblich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Es wurden auch entsprechende organisatorische und personelle Konsequenzen gezogen. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde diese Kooperation und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung, ein sog. Settlement, umfassend berücksichtigt.“
Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.