Bundestag beschließt Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts - Staatstrojaner und Quellen-TKÜ kommen
Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts in der durch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat geänderten Fassung beschlossen und somit für die Einführung von Staatstrojanern und Quellen-TKÜ gestimmt. Es bleibt abzuwarten, ob das umstrittene Gesetz die anstehende Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht übersteht.
Aus dem Entwurf:
A. Problem und Ziel
Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erfordern eine Anpassung der Befugnisse, um die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gewährleisten.
B. Lösung
Die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung im Artikel 10-Gesetz (G 10) werden um eine Regelung der Durchführung als Quellen-TKÜ ergänzt. Zudem werden der personenbezogene Aufklärungsansatz geschärft und die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) verbessert. Darüber hinaus werden Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorgenommen
Aus dem Entwurf:
A. Problem und Ziel
Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erfordern eine Anpassung der Befugnisse, um die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gewährleisten.
B. Lösung
Die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung im Artikel 10-Gesetz (G 10) werden um eine Regelung der Durchführung als Quellen-TKÜ ergänzt. Zudem werden der personenbezogene Aufklärungsansatz geschärft und die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) verbessert. Darüber hinaus werden Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorgenommen