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OLG Koblenz: Diverse Klauseln in den AGB des Anbieters 1&1 unwirksam - u.a. Klauseln zur Vertragsanpassung und Vertragsverlängerung

OLG Koblenz
Urteil vom 29.01.2026
2 U 603/24


Das OLG Koblenz hat entschieden, dass diverse Klauseln des Anbieters 1&1 unwirksam sind. Darunter sind einige Abmahnklassiker.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass folgende Klauseln unwirksam sind:
a) 1&1 hat das Recht, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen und zu ändern, sofern die Ausgewogenheit des Vertrages hierdurch in nicht nur unbedeutendem Maße geändert wird.

b) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils zwöf Monate, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekiindigt wurde.

c) 1&1 stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden [...], in seinem persönlichen Bereich im Kundenportal [...] bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fallig.

d) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist 1&1 nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.

e) Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestatigung in Textform durch 1&1 erfolgt.

f) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 1&1 auf einen Dritten übertragen.

g) Der Kunde verpflichtet sich die SIM nicht missbrauchlich zu nutzen, insbesondere [...] SIM nicht in stationare Einrichtungen, gleich welcher Art, zu in-stallieren, es sei denn, die stationären Einrichtungen sind ein Produkt von 1&1, welches dies explizit zulasst.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: