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BGH: Kein Hinweis auf gesetzliches Gewährleistungsrecht erforderlich und Umsatzsteuerhinweis per Sternchen ausreichend

BGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 22/05
Umsatzsteuerhinweis



Der BGH hat sich mit Urteil vom 04.10.2007 - I ZR 22/05 in einer weiteren Entscheidung mit den Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften befasst. Danach ist es nicht erforderlich, dass der nach § 1 Abs. 2 PAngV erforderliche Hinweis , dass der Preis die Umsatzsteuer enthält, direkt neben der Preisangabe stehen muss. Vielmehr reicht es aus, wenn der Hinweis auf die Umsatzsteuer eindeutig dem Preis zugeordnet ist. Dies kann - so der BGH - auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis geschehen. Ferner hat der BGH völlig zu Recht entschieden, dass ein Online-Shop-Betreiber, der nicht vom gesetzlichen Gewährleistungsrecht abweicht, weder die gesetzlichen Regelungen beifügen noch auf die Geltung der gesetzlichen Regelungen hinweisen muss. § 312c BGB i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 3b BGB-InfoV erfasst nach Ansicht des BGH nur vertragliche Gewährleistungsbedingungen.


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